Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Werkleistungen und sonstigen Leistungen der h + h dachhandwerk GmbH gegenüber ihren Auftraggebern.
2.Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
3.Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Auftraggeber, soweit rechtlich zulässig.
2.Angebote und Vertragsabschluss
1.Angebote der h + h dachhandwerk GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Gegenzeichnung des Angebots oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.
3.An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Kalkulationen und sonstigem Unterlagen behält sich die h + h dachhandwerk GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor.
4.Sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
5.Technische Änderungen sowie Anpassungen, die aus fachlichen, konstruktiven oder materialbedingten Gründen erforderlich sind, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
3.Vertragsgrundlage / Leistungsumfang
1.Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich das schriftliche Angebot der h + h dachhandwerk GmbH einschließlich etwaiger Nachträge.
2.Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen, Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen, Gerüststellungen, Demontagen, Entsorgungen, Beiputz-, Maler-, Elektro- oder sonstige Fremdgewerke sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
3.Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwendungen werden gesondert vergütet.
4.Angaben zu Flächen, Mengen und Maßen im Angebot sind, soweit nicht ausdrücklich als Festmenge bezeichnet, vorläufige Kalkulationsgrundlagen. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufmaß.
4.Preise und Vergütung
1.Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, nach tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand bzw. nach Aufmaß.
3.Mehrkosten aufgrund nicht erkennbarer oder nachträglich bekannt werdender Umstände, insbesondere versteckter Schäden, Feuchtigkeit, morscher Holzteile, mangelhafter Unterkonstruktionen, statischer Erfordernisse, Schadstoffbelastungen oder behördlicher Auflagen, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
4.Materialpreissteigerungen, Lohnsteigerungen oder unvorhersehbare Kostensteigerungen zwischen Angebotsabgabe und Ausführung können bei längerfristigen oder verschobenen Ausführungen in angemessenem Umfang weiterberechnet werde, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5.Zahlungsbedingungen
1.Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.Die h + h dachhandwerk GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen/Teilrechnungen entsprechend dem Wert der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.
3.Bei Materialsonderbestellungen, größeren Projekten oder kostenintensiveren Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
4.Bei Zahlungsverzug ist die h + h dachhandwerk GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
5.Im Falle des Zahlungsverzugs oder begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann die h + h dachhandwerk GmbH weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen oder von Sicherheitsleistungen abhängig machen, soweit rechtlich zulässig.
6.Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.Ausführung / Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1.Der Auftraggeber hat die ungehinderte Ausführung der Arbeiten sicherzustellen.
2.Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser, Strom, Zugang zum Objekt, erforderliche Stell- und Lagerflächen sowie, soweit notwendig, Zufahrtsmöglichkeiten zur Verfügung.
3.Wartezeiten, Behinderungen oder Mehraufwendungen, die nicht von der h + h dachhandwerk GmbH zu vertreten sind, werden gesondert vergütet.
4.Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Besonderheiten hinzuweisen, insbesondere auf Vorschlägen, Leckagen, statische Probleme, Schadstoffe, Leitungsverläufe oder sonstige Risiken.
5.Unterbleibt ein solcher Hinweis, haftet die h + h dachhandwerk GmbH nicht für hieraus entstehende Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
7.Ausführungsfristen / Behinderungen
1.Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
2.Fristen verlängern sich nach § 6 VOB/B angemessen bei schlechter Witterung, insbesondere Regen, Sturm, Schnee, Frost, Hitze, bei Materialengpässen, Lieferverzögerungen, behördlichen Maßnahmen, Streik, höherer Gewalt oder sonstigen Behinderungen und oder Umständen, die die h + h dachhandwerk GmbH nicht zu vertreten hat.
3.Gleiches gilt bei nachträglichen Leistungsänderungen, Zusatzaufträgen oder fehlenden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers.
4.Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit die h + h dachhandwerk GmbH die Verzögerungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
8.Gefahrtragung / Schutz vorhandener Bauteile
1.Eingriffe in bestehende Dach- und Baukonstruktionen erfolgen auf Grundlage des sichtbaren Zustands.
2.Für nicht erkennbare Mängel, Vorschlägen oder verdeckter Schäden an vorhandenen Bauteilen übernimmt die h + h dachhandwerk GmbH keine Verantwortung.
3.Werden bei Ausführungen verdeckte Mängel oder zusätzliche Schäden festgestellt, ist die h + h dachhandwerk GmbH berechtigt, die Arbeiten insoweit zu unterbrechen und eine gesonderte Vereinbarung über die weitere Ausführung zu verlangen.
9.Abnahme
1.Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Werkleistung nach Fertigstellung abzunehmen. Es findet eine gemeinsame Begehung statt und ein entsprechendes Protokoll wird erstellt.
2.Die h + h dachhandwerk GmbH kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3.Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
4. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
10.Mängel / Gewährleistung
1.Es gelten die setzeichen Gewährleistungsrechte VOB/B § 13 mit einer Dauer von 4 Jahre für Bauwerke und wesentliche Arbeiten, beginnend mit der Abnahme, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
2.Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3.Der h + h dachhandwerk GmbH ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
4.Eigenmächtige Mängelbeseitigungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige Fristsetzung und ohne Zustimmung der h + h dachhandwerk GmbH schließen Ersatzansprüche insoweit aus, soweit nicht ausnahmsweise ein getzlicher Eilfall vorliegt.
5.Für provisorische Abdichtungen, Notreparaturen und vorläufige Sicherungsmaßnahmen wird nur eine auf den Charakter der Maßnahme beschränkte Gewähr übernommen.
6.Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund normaler Abnutzung, Materialfehler, unterlassener Wartung, unsachgemäßer Nutzung, Eingriffe Dritter, mangelhafter Vorleistung anderer Gewerke oder für Herstellerprodukte. Hier ist der Hersteller haftbar. Bei Mängel am Produkt muss sich der Auftraggeber direkt an den Hersteller wenden.
11.Haftung
1.Die h + h dachhandwerk GmbH haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz.
2.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die h + h dachhandwerk GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3.Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung.
12.Eigentumsvorbehalt
13.Kündigung
14.Datenschutz
15.Schlussbestimmung